Beiträge von Oro

    Hallo @ all
    Wie wäre es wenn wir uns irgendwo treffen, und dann als Kollone Irgendwo zu ner strecke fahren.
    So an einem Pfingstag natürlich vorher anmelden und absprechen wer was mitbringt und los so als Vereinsausflug.
    Bin auf eure Reaktion gespannt :shock:

    vieleicht hilft dir das ja in meinm P190 ist ein 15.er drin 2,5ccm
    P240 17.er 2,78ccm
    Savage 21.er 4.1ccm
    ich denk die restlichen kennt ihr alle selber und der 16.er könnte da irgendwo dazwischen sein oder nur Logisch :P :P

    Du ich hab da vom Handy ein Programm da kannst die Vid´s zu Mpeg4 oder auch andere formate schrumpfen mein Handy ist ein Samsung und das Programm gibt es Gratis und es heißt Samsung PC Studio 3 ist echt gut

    Eingetragener Verein Ein eingetragener Verein (Abkürzung e. V.) ist ein Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Das ist jedoch nur nicht-wirtschaftlichen Vereinen (Idealverein) vorbehalten. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich.

    Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie sind rechtsfähig, das heißt sie können als Rechtssubjekte selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie können vor Gericht klagen und verklagt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Dem e. V. kann die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen werden, wenn

    durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss das Gemeinwohl gefährdet ist,
    der Verein satzungswidrig wirtschaftliche Zwecke verfolgt oder
    die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei sinkt.

    Nicht rechtsfähiger Verein Ein nicht rechtsfähiger Verein tritt als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf, aber nicht als juristische Person. Die Mitglieder erklären schriftlich (in den Statuten), dass sie ein gemeinsames Ziel verfolgen. Dieser Vereinstyp muss keine Organe wie Vorstand und Vereinsversammlung bestellen und hat mindestens drei Mitglieder. Der nicht rechtsfähige Verein ist dem rechtsfähigen Verein in der Praxis weitgehend gleichgestellt. Ein nicht rechtsfähiger Verein kann einen Ideal- oder Wirtschaftsverein darstellen.

    Ein nicht rechtsfähiger Verein ist die Urform des Vereins, da diese nicht eingetragen sind. Er kann attraktiv für kurzfristige Ziele wie Bürgerinitiativen sein, da man sich die Notarkosten spart. Andererseits sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts ohne entsprechende Satzungsgestaltung fast nur im Konsensfall steuerbar. Obwohl ein nicht-rechtsfähiger Verein viel leichter zu gründen und traditionell staatsferner ist, weil weniger kontrolliert, so ist in vielen Fällen schon allein die vollständige Haftung ein Grund gegen diese Variante. Auch kann ein nicht-rechtsfähiger Verein keinen Grundbesitz erwerben sowie nicht selbst klagen, dagegen aber verklagt werden.