Modellauto kaufen

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      Modellauto kaufen

      Hi,
      ich habe mir am 30. April ein Modellauto für rund 1400€ bestellt in einen Onlineshop. Dann habe ich den genauen Betrag am Montag den 04. per Vorkasse überwiesen. Heute hat mir ein Mitarbeiter des Onlineshops geschrieben, dass das Auto nicht mehr zum alten Preis verkauft werden kann, da sie kein Auto zum alten Preis mehr auf Lager haben. Der Shop will jetzt 1800€ für das Auto haben. Der Mitarbeiter sagte zudem noch, dass sie mir das Auto ausnahmsweise für 1600€ anbieten können.

      Meine Frage ist jetzt, ob der Verkäufer das Recht hat, nach der Bestellbestätigung und nachdem das Geld überwiesen wurde den Preis zu erhöhen.
      Unter der Bestellbestätigung steht das hier:


      2. Vertragspartner, Vertragsschluss
      Der Kaufvertrag kommt zustande mit "Name vom Laden".
      Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.

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      Es handelt sich um ein Baja 5T RtR. Ich habe ihn mir für 1400€ bestellt und jetzt ist der Preis auf 1800€ gestiegen.
      Der Mitarbeiter wollte eine E-Mail an sein Chef schreiben, darin steht:

      Hi "Name des Chefs"",siehe unten, der macht Ärger. Das ist der mit dem Baja. Der war leider bei seiner Bestellung noch zu günstig bei uns im Shop. Ich habe ausgerechnet, wenn wir ihm den zu dem Preis verkaufen, wie er im Shop war machen wir 60 Euro minus (im Vergleich zudem was "Name der Firma" uns berechnet).Der ist inzwischen deutlich teurer geworden bei "Name der Firma". Preis hab ich inzwischen angepasst, aber der besteht jetzt auf den Bestellpreis.Normal gibts doch da so ne Regel "Irrtum im Preis" oder sowas oder kann er wirklich drauf bestehen?"Name der Firma" hab ich geschrieben, dass die den erstmal noch nicht schicken sollen.

      Irrtum im Preis trifft hier soweit ich weiß nicht auf.Zitat von trustedshop.de:
      Nach einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2005 gibt es jedoch unter gewissen Umständen die Möglichkeit, die Auftragsbestätigung bei falschen Preisauszeichnungen wegen Irrtums anzufechten. Es ist aber zu beachten, dass es sich dabei nur um Druck- oder Schreibfehler oder technisch bedingte Übermittlungsfehler handeln darf. Beruht der Fehler dagegen auf einem Kalkulationsirrtum oder ist der Preis aus einer veralteten Liste übernommen worden, liegt kein Grund zur Anfechtung vor.
      Nach § 119 Abs. 1 BGB kann eine Willenerklärung anzufechten, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (Inhaltsirrtum) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (Erklärungsirrtum), die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. Ein Irrtum im Beweggrund (Motivirrtum) wie etwa eine fehlerhafte Preisberechnung berechtigt hingegen nicht zur Anfechtung.
      Die haben einfach nicht die Preise erneuert. 1400€ war ja der alte Preis vom Baja